Aktuelle Corona-Situation

Es gibt aktuell zwei Corona-Fälle an unserer Schule. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Gruppen, die sich in Quarantäne begeben müssen,  wurden bereits durch das Gesundheitsamt informiert. Der restliche Schulbetrieb verläuft nach Plan, da die Gruppen strikt voneinander getrennt sind.

Corona-Selbsttests

Der Landkreis Fulda hat für alle Schülerinnen und Schüler in seiner Zuständigkeit Corona-Selbsttests bestellt. Diese werden voraussichtlich am Donnerstag, 11.03.21 (Gruppe B)  bzw. am Freitag, 12.03.21 (Gruppe A) an die Kinder ausgegeben. Jedes Kind erhält zwei Selbsttests mit Informationsschreiben, dass die Handhabung der Selbsttests beschreibt.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen

– Hinweise für Eltern und Personal –

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
Wenn mindestens eines der folgenden Symptome vorliegt
(alle Symptome müssen dabei akut auftreten / Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant):
Fieber ab 38,0°C Bitte auf korrekte Temperaturmessung achten (Eltern)
Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma) Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
(nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund

Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es / er wieder in die Betreuung oder Schule darf. Für Eltern hat sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“

Benötigt Ihr Kind eine(n) Arzt / Ärztin?
Falls ja, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrem/ r Hausarzt / -ärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt / -ärztin auf.
Der Arzt / die Ärztin entscheidet über einen Test auf das Coronavirus
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Einrichtung zwischen Testabnahme und Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf.

Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule wieder besuchen.

Link: Hygieneplan 7.0 Anlage 4

Stand: 1.12.2020

Wechselunterricht ab Montag, 22.02.2021

Der Wechselunterricht an unserer Schule startet voraussichtlich am Montag, 22.02.21. Ob dies tatsächlich erfolgen kann hängt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Der Unterricht erfolgt mit reduzierter Gruppengröße, dies bedeutet halbierte Klassengröße. Es werden an unserer Schule zwei Gruppen gebildet: A und B. Zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört, bekommen Sie von der Klassenlehrerin mitgeteilt. Ein Wechsel zwischen den Gruppen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Der Unterricht erfolgt im tageweisem Wechsel von Präsenz und Distanzunterricht. Die Unterrichtszeiten sind von der 1. – 4. Stunde (07.35 – 11.05 Uhr). Betreuung im Anschluss bis 12.45 Uhr ist nach schriftlicher Anmeldung möglich.

Die Schülerbeförderung morgens erfolgt nach Plan und mittags fährt um 11.05 und um 12.45 Uhr der Schulbus.

Maskenpflicht

Künftig ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 4 wie auch für Lehrkräfte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Nach Möglichkeit sind medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Auf regelmäßige Maskenpausen wird geachtet.

Die Masken sind mindestens täglich zu wechseln. Es ist sinnvoll, dass immer ausreichend Masken zum Wechseln vorhanden sind. Gesichts- und Kinnvisiere bieten keinen ausreichenden Schutz und sind daher nicht zulässig.

Eine Notbetreuung für die Tage des Distanzunterrichts wird eingerichtet. Dies ist nur bei dringendem Betreuungsbedarf möglich. An der Notbetreuung kann nur eine begrenzte Anzahl an Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Zur Teilnahme berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

  • eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers im Voraus nachzuweisen. (Das Formular können Sie auf der Homepage herunterladen)
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohles (durch das Jugendamt) angeordnet ist.
  • Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht.
  • Ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde.

Regionale Regelungen, je nach Entwicklung der pandemischen Lage, sind vor Ort jederzeit möglich.

Unter diesem Link finden Sie den Plan für das Wechselmodell bis zum Beginn der Osterferien 2021.

Plan Wechselunterricht

Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Teilnahme an der Notbetreuung finden Sie hier:

Bescheinigung für Notbetreuung

 

 

 

Nächste Öffnungsschritte der Schulen frühestens ab dem 22. Februar – Informationen zum Planungsstand –

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Hessen und insbesondere mehr als 750.000 Schülerinnen und Schüler und deren Familien seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit den Weihnachtsferien gilt, verlangt allen Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab. Die Familien in unserem Land sehnen sich nach Normalität und schulischem Alltag. Kinder und Jugendliche vermissen Kontakte mit Gleichaltrigen und den persönlichen Austausch mit ihren Lehrkräften. Für Ihr
Durchhaltevermögen und Ihre Flexibilität darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung und ganz persönlich ausdrücklich danken. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren.
Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können. Zu welchem genauen Zeitpunkt Ihre Kinder wieder zumindest tageweise im Wechselunterricht in die Schule gehen können,
hängt maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie in den kommenden Tagen ab. Die Bundeskanzlerin wird über das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder voraussichtlich am Mittwoch, dem 10. Februar, entscheiden. Die Hessische Landesregierung wird dazu am Tag danach die Beschlüsse fassen, über die ich Sie umgehend informieren werde. Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.
Für unsere Planungen bedeutet dies:
Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist.
Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und (in der Grundschule) Sachunterricht liegt. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.
Liebe Eltern, da wir uns, wie oben beschrieben, leider noch immer in einer Situation befinden, in der wir nicht sicher sagen können, wann und wie es mit dem Schulbetrieb für Ihre Kinder weitergeht, kann es auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts des Infektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. Ich bedauere diese Ungewissheit sehr und versichere Ihnen, dass Sie alle erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, dem 12. Februar, in einem weiteren Schreiben von mir und auf
unserer Internetseite unter www.kultusministerium.hessen.de erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Aktuelle Wetterlage

Sehr geehrte Eltern,

da die Einhaltung der Lüftungsempfehlungen bei zum Teil zweistelligen Minusgraden im Prinzip nicht adäquat umzusetzen ist, wurde heute (08.02.21)vom Schulträger die Empfehlung ausgesprochen bis zum Ende der Woche (12.02.21) alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu beschulen.

Um ein sicheres Miteinander zu ermöglichen soll das Angebot der Notbetreuung nur bei tatsächlichem Bedarf genutzt werden.

A. Niebling, Rektorin