Information für Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtsfälle

Um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 so weit wie möglich einzudämmen, ist es notwendig, Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen bzw. Verdachtspersonen zu identifizieren und den Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) in häuslicher Quarantäne zu beobachten.

Gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen gilt für folgende Personenkreise ein Betreuungs-/Besuchsverbot:

  • Schülerinnen und Schüler, die Kontakt hatten,  dürfen den Präsenzunterricht nicht besuchen.
  • Solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung unterliegen.

Generell sind Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten und aufgrund der Meldevorgaben gemeldet werden dazu aufgefordert,sich für den Zeitraum von 14 Tagen in ihren Wohnräumen häuslich abzusondern. Dies gilt ab Ihrem letzten Kontakt zu einer positiv getesteten Person.

Ab Montag keine Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen

„Aus Gründen der Rechtsklarheit und des Vorrangs des Landesrechtes hat der Landkreis jetzt entschieden, seine Allgemeinverfügung aufzuheben. Allein gültig sind damit die Regelungen des Landes“, erklärte Bernd Woide in einer Pressemitteilung. Das heißt: Ab Montag, 2. November gilt keine Maskenpflicht mehr an Grundschulen. Gleichwohl empfiehlt der Landkreis auf Grundlage des RKI, auch in Grundschulen im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Somit gelten an der Grundschule Poppenhausen wieder die  Regelungen, die bis Mittwoch Gültigkeit hatten.

Aktueller Nachtrag zu Visiere/Faceshields

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt im Landkreis Fulda gemäß der Allgemeinverfügung ab der Klasse 1.

Als Mund-Nasen-Schutz sind nach der  Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie // Stand: Oktober 2020 (auf hessen.de) auch Gesichtsvisiere anerkannt. Das Gesichtsvisier muss allerdings das gesamte Gesicht vollständig abschirmen.

Halbvisiere (sog. Kinnvisiere) sind nicht mehr zulässig.

Das Staatliche Schulamt Fulda  fügt an dieser Stelle hinzu, dass auch vollständige Gesichtsvisiere keinesfalls empfohlen werden.

Gesichtsvisiere / Faceshields

Auszug aus dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (Stand 28. September 2020) des Kultusministeriums Hessen:

„Gesichtsvisiere oder FaceShields dürfen ersatzweise verwendet werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da diese nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirken, wie eine Mund-Nase-Bedeckung.“

Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Der Landkreis Fulda hat heute die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf den Bereich der Schulen erweitert. Ab Unterrichtsbeginn am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht und am Sitzplatz.

Ebenfalls darf kein Sportunterricht mehr stattfinden. Statt dessen gibt es alternative Unterrichtsangebote.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ab morgen mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zum Wechseln mit.  Es wäre gut frische und gebrauchte Mund-Nasen-Bedeckungen in unterschiedlichen Behältnissen ( z.B. Plastikdosen) aufzubewahren.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen: Bitte folgenden Link anklicken 🙂

Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichenneu

Da es teilweise Unsicherheit im Umgang mit leichten Erkältungssymptomen gibt, geben wir folgende Empfehlung:

Bei leichten Erkältungssymptomen (Husten, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)  bitten wir Sie, dass Ihr Kind zu Hause bleibt bis die Symptome abgeklungen sind. Eine Testung auf Covid-19 ist nicht erforderlich.

Sollte Fieber hinzukommen  ( ab 38 °C) und sich die Symptome verstärken, suchen Sie bitte einen Arzt auf.

Bei leichtem Schnupfen ohne weitere Symptome kann Ihr Kind zur Schule kommen.

Finn stellt sich vor!

Mein Name ist Finn Orthey. Ich bin 24 Jahre alt und studiere im 5. Semester Soziale Arbeit an der Hochschule Fulda. Seit 31. August absolviere ich das im Studium vorgesehene Pflichtpraktikum an der Grundschule Poppenhausen. Ich werde bis März 2021 Teil des Teams sein und mich versuchen wertvoll in dieses einzubringen. In dieser Zeit werde ich Kindern, Lehrer*innen und Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Außerdem werde ich verschiedene Projekte mit den Kindern planen und durchführen.