Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Der Landkreis Fulda hat heute die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf den Bereich der Schulen erweitert. Ab Unterrichtsbeginn am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht und am Sitzplatz.

Ebenfalls darf kein Sportunterricht mehr stattfinden. Statt dessen gibt es alternative Unterrichtsangebote.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ab morgen mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zum Wechseln mit.  Es wäre gut frische und gebrauchte Mund-Nasen-Bedeckungen in unterschiedlichen Behältnissen ( z.B. Plastikdosen) aufzubewahren.

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