Allgemeine Regelung zur Leistungsbeurteilung und -bewertung

Allgemeine Regelung zur Leistungsbeurteilung und -bewertung

Schülerinnen und Schüler mussten bzw. müssen dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, also Grundschulen bis zum 18.05./02.06.2020 fernbleiben. Für diesen Zeitraum ist keine Grundlage für eine Benotung (Leistungsbeurteilung nach § 73 Abs. 2 HSchG) gegeben.

Deshalb erfolgt nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs am 18.05./ 02.06.2020 keine Benotung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit selbst angeeignet haben.

Notwendig wird es indessen sein, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus der Zeit des heimischen Lernens im Unterricht aufgreifen und vertiefen. Die Lehrkräfte werden den Kindern Rückmeldung über ihren Lernstand- und fortschritt geben. Nach einer solchen Phase der Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt mittelbar Gegenstand von Leistungsnachweisen in Form kleinerer Lernkontrollen werden. Ebenso ist es unter pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die während des heimischen Lernens erbracht wurden, entsprechend zu berücksichtigen, indem diese Leistungen positiv in die Gesamtbetrachtung einfließen.

Das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des gesamten Schuljahres erreicht wurde. § 19 Abs. 1 VOGSV sieht vor, dass Fachnoten, die zum Ende des Schuljahres erteilt werden, die Leistungen der Schülerin oder des Schülers des gesamten Schuljahres unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung zugrunde zu legen sind, wobei der erreichte Leistungsstand am Ende des Schuljahrs den Schwerpunkt bildet.

Die Zeugniserteilung erfolgt am letzten Tag des Präsenzunterrichtes vor den Sommerferien.

 

 „Schulischer Hygieneplan  –  Corona“

Sehr geehrte Eltern, 

bitte unterstützen Sie uns bei der Wiederaufnahme der Beschulung und besprechen Sie mit Ihrem Kind die schulischen Hygienemaßnahmen.

  1. Allgemeine Maßnahmen
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske)
  • Die Händehygiene erfolgt durch

a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden oder, falls nicht möglich,

b) Händedesinfektion unter Aufsicht

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände (z.B. Türklinken) möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen (ÖPNV) im öffentlichen Raum. Mit einer solchen Alltagsmaske (textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften weiterhin einzuhalten
  1. Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume und Flure

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Wo dieses nicht möglich ist, soll die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Tische in den Klassenräumen werden entsprechend weit auseinandergestellt. Die Klassen werden ab 16 Kinder in zwei Lerngruppen aufgeteilt.

Sitzordnungen werden so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.

Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.

Allen SchülerInnen wird ein fester Sitzplatz zugewiesen.

Buskinder kommen morgens durch den Haupteingang ins Gebäude und begeben sich nach dem Waschen der Wände (bzw. Desinfektion der Hände) direkt zum Sitzplatz. Die restlichen Kinder kommen bitte erst kurz vor Schulbeginn in die Schule (Haupteingang). Das Schultor bleibt geschlossen.

  1. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen wurden Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt, die werden regelmäßig aufgefüllt werden.

Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier stehen bereit.

Am Eingang der Toiletten wird durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen (Toilettenampel).

  1. Infektionsschutz in den Pausen

In den Pausen soll gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird, indem die SchülerInnen versetzte Pausenzeiten haben.

  1. Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.  Auf Chorgesang sowie das Singen im Unterricht muss verzichtet werden.

  1. Befreiung vom Unterricht für Risikogruppen

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. 

  1. Wegeführung

Aufgrund der Enge in den Gängen werden die SchülerInnen jeweils nur in kleinen Gruppen und in diesen gestaffelt nacheinander durch die Gänge geschickt.

Zudem soll in den Gängen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Für den Wartebereich des Schülerverkehrs ist eine Aufsichtsperson eingeteilt, die dafür sorgt, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

  1. Unterrichtszeiten und Betreuung

Alle SchülerInnen werden ab dem 02. Juni 2020 im Wechselmodell unterrichtet (ein Tag Präsenzunterricht – ein Tag Homeschooling). Der Unterricht beginnt um 07.35 Uhr und endet um 11.05 Uhr. Betreuung bis 12.45 Uhr ist nach Anmeldung nur an Präsenztagen möglich. Die Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und für Alleinerziehende, findet in gewohnter Weise statt.

  1. Hort

Die Hortbetreuung wird bis auf weiteres im RhönKinder-Haus (RKH) angeboten. Eltern melden sich hierzu im RKH,  (‚ 06658/ 9189830) um den Betreuungsbedarf anzumelden.

 

  1. Meldepflicht

Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen ist dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt zu melden.

Poppenhausen, 14.05.2020     A. Niebling

 

MediaSurfer 2019 – 2. Platz!!!

Die Klasse 3 hat am MediaSurfer-Wettbewerb 2019 erfolgreich teilgenommen. Mit ihrem interaktiven Buch „Was brauchst du?“ hat die sie den 2. Platz beim Medien-Kompetenz-Preis Hessen belegt und ein Preisgeld von 1250 € gewonnen. Herzlichen Glückwunsch!!!

Buch als PDF-Dokument: Download

Information zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Das Warten hat bald eine Ende… Ab dem 18. Mai 2020 soll in eingeschränkter Form wieder Unterricht an der Schule stattfinden. Zunächst nur für die Klasse 4.

Zum 2. Juni 2020 sollen die Jahrgangsstufen 1-3 den Schulbetrieb wieder aufnehmen dürfen. Es handelt sich aber dabei nicht um Unterricht nach dem Stundenplan. Da der vorgeschriebene Hygieneplan eingehalten werden muss (reduzierte Klassengröße, Abstandsregeln…), wird es einen Wechsel aus Schulunterricht und weiterhin Homeschooling geben.

Sobald uns genaue Vorgaben seitens des Kultusministeriums vorliegen, werden wir Sie informieren.