Ab Montag keine Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen

„Aus Gründen der Rechtsklarheit und des Vorrangs des Landesrechtes hat der Landkreis jetzt entschieden, seine Allgemeinverfügung aufzuheben. Allein gültig sind damit die Regelungen des Landes“, erklärte Bernd Woide in einer Pressemitteilung. Das heißt: Ab Montag, 2. November gilt keine Maskenpflicht mehr an Grundschulen. Gleichwohl empfiehlt der Landkreis auf Grundlage des RKI, auch in Grundschulen im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Somit gelten an der Grundschule Poppenhausen wieder die  Regelungen, die bis Mittwoch Gültigkeit hatten.

Aktueller Nachtrag zu Visiere/Faceshields

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt im Landkreis Fulda gemäß der Allgemeinverfügung ab der Klasse 1.

Als Mund-Nasen-Schutz sind nach der  Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie // Stand: Oktober 2020 (auf hessen.de) auch Gesichtsvisiere anerkannt. Das Gesichtsvisier muss allerdings das gesamte Gesicht vollständig abschirmen.

Halbvisiere (sog. Kinnvisiere) sind nicht mehr zulässig.

Das Staatliche Schulamt Fulda  fügt an dieser Stelle hinzu, dass auch vollständige Gesichtsvisiere keinesfalls empfohlen werden.

Gesichtsvisiere / Faceshields

Auszug aus dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (Stand 28. September 2020) des Kultusministeriums Hessen:

„Gesichtsvisiere oder FaceShields dürfen ersatzweise verwendet werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da diese nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirken, wie eine Mund-Nase-Bedeckung.“

Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Der Landkreis Fulda hat heute die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie auf den Bereich der Schulen erweitert. Ab Unterrichtsbeginn am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht und am Sitzplatz.

Ebenfalls darf kein Sportunterricht mehr stattfinden. Statt dessen gibt es alternative Unterrichtsangebote.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ab morgen mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zum Wechseln mit.  Es wäre gut frische und gebrauchte Mund-Nasen-Bedeckungen in unterschiedlichen Behältnissen ( z.B. Plastikdosen) aufzubewahren.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen: Bitte folgenden Link anklicken 🙂

Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichenneu

Da es teilweise Unsicherheit im Umgang mit leichten Erkältungssymptomen gibt, geben wir folgende Empfehlung:

Bei leichten Erkältungssymptomen (Husten, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)  bitten wir Sie, dass Ihr Kind zu Hause bleibt bis die Symptome abgeklungen sind. Eine Testung auf Covid-19 ist nicht erforderlich.

Sollte Fieber hinzukommen  ( ab 38 °C) und sich die Symptome verstärken, suchen Sie bitte einen Arzt auf.

Bei leichtem Schnupfen ohne weitere Symptome kann Ihr Kind zur Schule kommen.