Herzliche Einladung zum Singen

Am Donnerstag, den 30. September 2021 startet ein Kinder – und Jugendchorprojekt in Poppenhausen!

Kinderchor (1.-4. Klasse): 15.30 – 16.30 Uhr

Jugendchor ( ab 5. Klasse) 16.45  – 18 Uhr

Leitung: Karin Mayle-Polivka

Der abschließende Auftritt ist am Sonntag, den 2. Advent um 16 Uhr in der Kirche in Poppenhausen.

Die Proben finden jeden Donnerstag in der Schulzeit im Pfarrzentrum neben der Kirche statt. Über eine kurze Rückmeldung vor der ersten Probe freuen wir uns, da wir ebenfalls Abstands- und weitere Coronaregeln zu beachten haben. Danke!

Kontakt: Karin.Mayle@web.de

Musikschule des Landkreises Fulda

Die Musikschule Landkreis Fulda ermöglicht jeder Schülerin und jedem Schüler, ein Instrument zu erlernen und dies direkt vor Ort.
In der Regel werden die Unterrichtsräume der Schule genutzt, Lehrkräfte kommen zum Unterrichtsort.
Das Angebot umfasst Instrumental- und Gesangsunterricht.
Der Unterricht findet als Einzelunterricht (wöchentlich 30 oder 45 Minuten) oder Kleingruppenunterricht (zwei bis vier Schüler, wöchentlich 45 Minuten) statt.
Das Angebot steht allen Altersgruppen offen, auch Erwachsenen! Instrumentalunterrichte können auch online durchgeführt werden.
Fast alle Lehrkräfte bieten diese Unterrichtsform an.
Weitere Informationen unter www.musik-landkreis-fulda.de
oder telefonisch unter (0661) 6006-1644.
Musikschule Landkreis Fulda
Wörthstr. 15
36037 Fulda
E-Mail: musikschule@landkreis-fulda.de

Korrektur Termin Ende 1. Halbjahr

Leider hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen:

Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag,  04. Februar 2022 nach der 3. Stunde für alle Kinder.

Die Kinder der Klassen 3 und 4 erhalten an diesem Tag ein Halbjahreszeugnis. Freitag, der 28. Januar 2022 ist ein regulärer Schultag.

Maskenpflicht und Testen ab 13.09.2021

Sehr geehrte Eltern,

ab der kommenden Woche sind die Coronavirus-Schutzverordnung und der gemeinsame Erlass anzuwenden, die 9. Allgemeinverfügung des Landkreises enthält keine weitergehen Regelungen. Das bedeutet, dass für nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler eine zweimalige Testpflicht gilt (montags und mittwochs). Die Maskenpflicht gilt nicht mehr am Platz.

Sollte in einem Klassenverband ein Ausbruch stattfinden, gilt der gemeinsame Erlass, so dass alle „übrigen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes, mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen, in den folgenden 2 Wochen an jedem Unterrichtstag getestet werden müssen“ und „Medizinische Masken auch am Sitzplatz getragen werden müssen“.

Dieses Vorgehen kann sich natürlich in Abhängigkeit der ggf. aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.