Maskenpflicht und Testen ab 13.09.2021

Sehr geehrte Eltern,

ab der kommenden Woche sind die Coronavirus-Schutzverordnung und der gemeinsame Erlass anzuwenden, die 9. Allgemeinverfügung des Landkreises enthält keine weitergehen Regelungen. Das bedeutet, dass für nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler eine zweimalige Testpflicht gilt (montags und mittwochs). Die Maskenpflicht gilt nicht mehr am Platz.

Sollte in einem Klassenverband ein Ausbruch stattfinden, gilt der gemeinsame Erlass, so dass alle „übrigen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes, mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen, in den folgenden 2 Wochen an jedem Unterrichtstag getestet werden müssen“ und „Medizinische Masken auch am Sitzplatz getragen werden müssen“.

Dieses Vorgehen kann sich natürlich in Abhängigkeit der ggf. aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

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