Wechselunterricht ab Montag, 22.02.2021

Der Wechselunterricht an unserer Schule startet voraussichtlich am Montag, 22.02.21. Ob dies tatsächlich erfolgen kann hängt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Der Unterricht erfolgt mit reduzierter Gruppengröße, dies bedeutet halbierte Klassengröße. Es werden an unserer Schule zwei Gruppen gebildet: A und B. Zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört, bekommen Sie von der Klassenlehrerin mitgeteilt. Ein Wechsel zwischen den Gruppen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Der Unterricht erfolgt im tageweisem Wechsel von Präsenz und Distanzunterricht. Die Unterrichtszeiten sind von der 1. – 4. Stunde (07.35 – 11.05 Uhr). Betreuung im Anschluss bis 12.45 Uhr ist nach schriftlicher Anmeldung möglich.

Die Schülerbeförderung morgens erfolgt nach Plan und mittags fährt um 11.05 und um 12.45 Uhr der Schulbus.

Maskenpflicht

Künftig ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 4 wie auch für Lehrkräfte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Nach Möglichkeit sind medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Auf regelmäßige Maskenpausen wird geachtet.

Die Masken sind mindestens täglich zu wechseln. Es ist sinnvoll, dass immer ausreichend Masken zum Wechseln vorhanden sind. Gesichts- und Kinnvisiere bieten keinen ausreichenden Schutz und sind daher nicht zulässig.

Eine Notbetreuung für die Tage des Distanzunterrichts wird eingerichtet. Dies ist nur bei dringendem Betreuungsbedarf möglich. An der Notbetreuung kann nur eine begrenzte Anzahl an Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Zur Teilnahme berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

  • eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers im Voraus nachzuweisen. (Das Formular können Sie auf der Homepage herunterladen)
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohles (durch das Jugendamt) angeordnet ist.
  • Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht.
  • Ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde.

Regionale Regelungen, je nach Entwicklung der pandemischen Lage, sind vor Ort jederzeit möglich.

Unter diesem Link finden Sie den Plan für das Wechselmodell bis zum Beginn der Osterferien 2021.

Plan Wechselunterricht

Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Teilnahme an der Notbetreuung finden Sie hier:

Bescheinigung für Notbetreuung

 

 

 

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