Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen

– Hinweise für Eltern und Personal –

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
Wenn mindestens eines der folgenden Symptome vorliegt
(alle Symptome müssen dabei akut auftreten / Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant):
Fieber ab 38,0°C Bitte auf korrekte Temperaturmessung achten (Eltern)
Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma) Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
(nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund

Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es / er wieder in die Betreuung oder Schule darf. Für Eltern hat sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“

Benötigt Ihr Kind eine(n) Arzt / Ärztin?
Falls ja, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrem/ r Hausarzt / -ärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt / -ärztin auf.
Der Arzt / die Ärztin entscheidet über einen Test auf das Coronavirus
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Einrichtung zwischen Testabnahme und Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf.

Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule wieder besuchen.

Link: Hygieneplan 7.0 Anlage 4

Stand: 1.12.2020

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