Verschärfte Maskenpflicht in der Schülerbeförderung

Aktuell ist noch die verschärfte Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbar) in der Schülerbeförderung gültig. Der Landkreis Fulda unterliegt aktuell noch der Bundesnotbremse. Erst wenn der Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagenden Sieben-Tages-Inzidenz-Schwellenwert von 100 unterschreitet, treten die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft. Für die Schülerbeförderung bedeutet dies, dass die Lockerung der verschärften Maskenpflicht frühestens ab Montag, 31.05.2021, umzusetzen sind. Dann reicht das Tragen einer medizinischen  Gesichtsmaske.

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