Betretungsverbote für Schule – neue Regelung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem heutigen Tage gibt es eine wichtige Änderung durch die neue Corona-Einrichtungsschutzverordnung (bisher 2. Corona Verordnung) bezüglich der Betretungsverbote für Schulen und Kitas.

  • 2 und § 3 , die Kitas, Kindertagespflege und Schulen betreffen, wurden geändert. Das Betretungsverbot wurde für den Fall gestrichen, in dem das Kind nur Kontaktperson II ist. Bisher bestand ein Betretungsverbot für Kinder, die in einem Hausstand mit einer Person leben, für die das Gesundheitsamt aufgrund des Kontaktes mit einer infizierten Person eine Quarantäne angeordnet hatte.
  • Aktuell stellt sich die Rechtslage wir folgt dar:
  • Ein Kind, in dessen Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage eines PCR- oder POC-Tests nachgewiesen worden ist, muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben und darf daher auch die Kita/Schule nicht betreten (sofern es nicht in den drei Monaten davor eine Infektion mit SARS-CoV-2 hatte). Kein Betretungsverbot besteht dagegen mehr für Kinder, die in einem Hausstand mit einer Person leben, für die das Gesundheitsamt aufgrund des Kontaktes mit einer infizierten Person eine Quarantäne angeordnet hat. Unverändert gilt, dass Kinder, in deren Hausstand jemand COVID-19Symptome hat, die Einrichtungen nicht betreten dürfen.
  • Für Erzieher/innen gilt das gleiche wie für die Kinder.
  • Für Lehrkräfte in den Schulen gilt im Hinblick auf den Entfall der Präsenzpflicht ebenfalls die gleiche Regelung.

Unsere Informationen auf der website  https://www.landkreis-fulda.de/corona/schule-kita sind bereits aktualisiert.

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