Nächste Öffnungsschritte der Schulen frühestens ab dem 22. Februar – Informationen zum Planungsstand –

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Corona-Virus hält nicht nur die ganze Welt, sondern auch uns in Hessen und insbesondere mehr als 750.000 Schülerinnen und Schüler und deren Familien seit fast einem Jahr in Atem. Die aktuelle Situation, die seit den Weihnachtsferien gilt, verlangt allen Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten seit vielen Wochen enorme Ausdauer und Disziplin ab. Die Familien in unserem Land sehnen sich nach Normalität und schulischem Alltag. Kinder und Jugendliche vermissen Kontakte mit Gleichaltrigen und den persönlichen Austausch mit ihren Lehrkräften. Für Ihr
Durchhaltevermögen und Ihre Flexibilität darf ich Ihnen im Namen der Hessischen Landesregierung und ganz persönlich ausdrücklich danken. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren.
Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können. Zu welchem genauen Zeitpunkt Ihre Kinder wieder zumindest tageweise im Wechselunterricht in die Schule gehen können,
hängt maßgeblich von der Entwicklung der Pandemie in den kommenden Tagen ab. Die Bundeskanzlerin wird über das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder voraussichtlich am Mittwoch, dem 10. Februar, entscheiden. Die Hessische Landesregierung wird dazu am Tag danach die Beschlüsse fassen, über die ich Sie umgehend informieren werde. Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.
Für unsere Planungen bedeutet dies:
Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist.
Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und (in der Grundschule) Sachunterricht liegt. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.
Liebe Eltern, da wir uns, wie oben beschrieben, leider noch immer in einer Situation befinden, in der wir nicht sicher sagen können, wann und wie es mit dem Schulbetrieb für Ihre Kinder weitergeht, kann es auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts des Infektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. Ich bedauere diese Ungewissheit sehr und versichere Ihnen, dass Sie alle erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, dem 12. Februar, in einem weiteren Schreiben von mir und auf
unserer Internetseite unter www.kultusministerium.hessen.de erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Aktuelle Wetterlage

Sehr geehrte Eltern,

da die Einhaltung der Lüftungsempfehlungen bei zum Teil zweistelligen Minusgraden im Prinzip nicht adäquat umzusetzen ist, wurde heute (08.02.21)vom Schulträger die Empfehlung ausgesprochen bis zum Ende der Woche (12.02.21) alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu beschulen.

Um ein sicheres Miteinander zu ermöglichen soll das Angebot der Notbetreuung nur bei tatsächlichem Bedarf genutzt werden.

A. Niebling, Rektorin

 

Neue Schulaktion: Wir tanzen den Distanz Tanz :-)

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir starten für unsere Schülerinnen und Schüler eine neue Schulaktion:

Den Distanz-Tanz

In den vergangenen Jahren haben wir immer gemeinsam mit allen Kindern der Schule einen gemeinsamen Tanz eingeübt. Dieser stärkt das Gefühl der Zusammengehörigkeit und bringt Freude.

In diesem Schuljahr wird es schwierig, gemeinsam diese liebgewonnene Tradition fortzusetzen. Aus diesem Grund wollen wir „digital“ tanzen.

Auf einem Padlet finden die Kinder der Schule Videonaleitungen, Text und Audiodatei zu unserem Schultanz.

Padlet (https://padlet.com/) ist eine digitale Pinnwand im Internet. Dort lassen sich u.a. Textdateien, Bilder, Links, Videos, Tondateien und mehr ablegen. Für Schüler wie auch Lehrkräfte ist Padlet sehr einfach zu nutzen. Lesen Sie sich vorher bitte die Informationen zur Datenverarbeitung bei Padlet durch.

Dieses Padlet ist ein Angebot. Sollten Sie einer Nutzung nicht zustimmen, werden wir andere Medien einsetzen.

Der Schultanz ist ein Angebot. Gerne kann Ihr Kind einfach nur zu Hause den Tanz einüben. Wenn Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, können Sie Ihr Kind beim Tanzen filmen, gerne auch in einem Faschingskostüm, und der Klassenlehrerin per WhatsApp zusenden oder per Mail an mich: info@grundschule-poppenhausen.de

(Bitte beachten Sie, dass Sie das Video vor dem Versenden per Mail komprimieren müssen. Bei WhatsApp wird das Video automatisch komprimiert.)

Diese Videos werden dann zu einem großen Gruppenvideo zusammengefügt und dies kann auf dem geschützten Padlet angeschaut werden. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, schickt sein Video bis spätestens Freitag, 12. Februar 2021.

Bei Fragen können Sie mich gerne per Mail kontaktieren (info@grundschule-poppenhausen.de) oder zu den Schulzeiten telefonisch im Sekretariat (06658 276).

Den Zugang zum „Distanz-Tanz-Padlet“ erhalten Sie per Mail. Damit dieses Padlet geschützt bleibt, bitte ich Sie, diesen Zugang nicht an Dritte weiterzugeben.

Viel Freude beim Tanzen

Mit freundlichen Grüßen

A. Niebling, Rektorin und das Kollegium der Grundschule Poppenhausen

 

Anhang: Was sollte man wissen, wenn Padlet zu Hause genutzt wird?

  • Wer ist verantwortlich, wenn mein Kind Padlet zu Hause nutzt?
    • Anders als in der Schule erfolgt die Nutzung zu Hause in Ihrer Verantwortung.
  • Braucht mein Kind ein eigenes Konto?
    • Nein, das ist nicht erforderlich. Zur Nutzung eines Padlets erhält Ihr Kind einen geheimen Link von uns. Über diesen gelangt es direkt dorthin.
  • Was erfährt Padlet über Nutzer ohne ein eigenes Konto?
    • Der Anbieter wertet keine Inhalte von einzelnen Padlets aus. Um zu erfahren, wie gut Padlet auf verschiedenen Geräten läuft und um Padlet zu verbessern, sammelt der Anbieter Informationen über das Gerät, Betriebssystem und den Browser, über den Padlet aufgerufen wird. Informationen zum Standort werden erhoben, um Padlet in der jeweiligen Landessprache anzuzeigen. Für Statistiken nutzt der Anbieter auch Google-Analytics. Padlet selbst kann nicht angemeldete Nutzer nicht identifizieren.
  • Teilt Padlet Informationen über Nutzer mit Dritten?
    • Nach eigenen Aussagen gibt Padlet keine Nutzerinformationen von Nutzern ohne eigenes Konto an Dritte weiter.
  • Welche Folgen hat es, wenn Inhalte von anderen Websites in einem Padlet sind?
    • Wird in Padlet ein YouTube Video verlinkt, erhält YouTube den gleichen Zugriff auf Nutzerdaten als wenn der Nutzer YouTube direkt aufruft. Ähnlich ist das, wenn Inhalte von anderen Websites in Padlet verlinkt werden, z.B. Google Maps, Fotos von Flickr oder ähnliche. Werden Fotos, Tondateien, Video oder Dokumente direkt auf Padlet gespeichert – nicht verlinkt – erfahren die Seiten, woher die Inhalte kommen, nichts davon.
  • Was tut die Schule für eine sichere Nutzung von Padlet?
    • Alle Padlets unserer Schule sind grundsätzlich geheim. Keine Suchmaschine kann sie finden. Den Link erhalten nur Mitglieder der Klasse. Mit den Kindern werden Regeln für eine sichere Nutzung von Padlet besprochen und vereinbart. Die Schule achtet darauf, dass Kinder keine Inhalte einstellen, die nicht in ein Padlet gehören.
  • Wie kann ich zur Sicherheit der Nutzung von Padlet beitragen?
    • Wenn Ihr Kind zu Hause an einem Computer arbeiten darf, richten Sie ihm darauf ein eigenes Benutzerkonto für Schularbeiten ein. Mit einem sicheren Browser (z.B. Brave Browser) können Sie einige Zugriffe von Diensten im Hintergrund von Padlet blockieren, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Etwaige im Browser gespeicherte Cookies können nach der Arbeit mit Padlet über die Einstellungen im Browser gelöscht werden.
  • Wie lange werden die Daten meines Kindes gespeichert?
    • Ohne eine Anmeldung mit Konto speichert Padlet keine personenbezogenen Daten Ihres Kindes, außer eventuell anonymisierte technische Nutzungsdaten.
  • Wie kann ich meine Einwilligung widerrufen?
    • Zum Widerruf der Einwilligung reicht ein formloses Schreiben oder E-Mail an die Schulleitung oder Lehrkraft des Kindes.
  • Wo finde ich mehr Informationen zu Padlet und Datenschutz?

 

Angebot der „Guten Stube“

Liebe Durchhalterinnen und Durchhalter,

hier die aktuellen, wenn auch nur wenigen Infos aus der „Guten Stube“:

Unsere Beratung findet weiterhin statt!! Bitte gebt die Infos an alle diejenigen weiter, die Fragen, Anliegen oder Probleme in verschiedenen Bereichen haben. Wir machen uns zur Zeit Sorgen, dass Menschen „abgehängt“ werden und wir es nicht mitbekommen. Leider sind Menschen, die „untergehen“ oder „unterzugehen drohen“, sehr schlecht bis gar nicht sichtbar. Deshalb bitten wir alle um den Mut, da Kontakte herzustellen!!

Unsere Familienanregungen geben wir nach wie vor raus! Zu finden sind sie in Plexiglas-Aufhängern am Gersfelder Marktplatz, am Hettenhäuser Kita-Zaun, an der „Guten Stube“ und online auf unserer Seite: www.gutestube-gersfeld.de

Und last but not least: Unsere Schülerhilfe hat gestartet! Wir unterstützen hier einzelne Schülerinnen und Schüler während der Zeit des Distanz- oder Online-Unterrichts mit Nachhilfe in den jeweiligen Fächern aber auch darin, einen Computer/Laptop entsprechend zu bedienen. Wer kein Endgerät hat, kann sich zudem bei uns eins leihen. Wenn Ihr also Familien kennt, die dahingehend Hilfe benötigen könnten, meldet Euch bitte oder vermittelt unsere Kontakte.

Bei unseren 1zu1 –  Angeboten nutzen wir unser Hygiene-Trennwände und haben einen Luftreiniger zur Verfügung. Außerdem tragen dann beide Beteiligten eine Mund-Nase-Maske.

Wir gehen sehr davon aus, dass wir diese Angebote auch bei der vermutlich sehr bald anstehenden Verschärfung der Corona-Maßnahmen machen können.

 

Viele Grüße,

Euer  „Gute Stube“ Team

Rommerser Str. 2

36129 Gersfeld

Tel.: 06654-9184968

www.gutestube-gersfeld.de

 

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klassen 3+4

Das Kultusministerium Hessen hat beschlossen, dass die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse pandemiebedingt im Februar möglich ist.

Aus diesem Grund werden wir an der Grundschule Poppenhausen die Zeugnisse mit Beginn des Wechselunterrichts (Mitte Februar) persönlich den Schülerinnen und Schülern aushändigen.

Eine persönliche Übergabe ist uns wichtig, da wir den Kindern die Zeugnisnoten erläutern –  und individuelle Hinweise für die Weiterarbeit geben wollen.

 

 

Informationsschreiben des Kultusministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, wie der Unterricht für Ihre Kinder vom 1. Februar 2021 an erfolgen wird.
Die täglichen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zeigen erfreulicherweise erste Wirkungen. Dass die Zahl der Neuinfektionen wieder zurückgeht, hat auch viel mit Ihrem und dem besonnenen Verhalten Ihrer Kinder in der zurückliegenden Zeit zu tun. Mir ist bewusst, was Sie in diesen anstrengenden Tagen leisten. Trotz dieser positiven Entwicklung bewegen sich die Infektionszahlen aber immer noch auf einem zu hohen Niveau. Auch deuten wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass verschiedene
Mutationen deutlich infektiöser sind als das uns bisher bekannte Virus. Umso mehr Vorsicht ist momentan geboten – auch in den Schulen.
Deshalb haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in dieser Woche vereinbart, dass alle geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden. Über alle Jahrgangsstufen hinweg soll weiterhin so wenig Präsenzunterricht wie möglich stattfinden. Das bedeutet für Ihre Kinder, dass auch in den ersten beiden Februarwochen kein regulärer Schulbetrieb vor Ort stattfinden kann. Das, was aktuell für den Januar gilt, bleibt auch weiterhin bestehen.

Jahrgangsstufen 1 bis 6
Bis zum 14. Februar 2021 bleibt die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt.
Zur Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, dass nach wie vor so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen. Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht zuhause betreuen können, kann es die Schule besuchen. Die Bundesregierung und das Land Hessen haben an die Arbeitgeber appelliert, mehr Homeoffice-Zeiten zu ermöglichen. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung nach wie vor ausschließlich unter Betreuungsaspekten, auch wenn wir wissen, dass die Betreuung Ihrer Kinder parallel zum Homeoffice äußerst herausfordernd sein kann. Bitte machen Sie sich keine Sorgen: Es ist geregelt, dass Ihrem Kind beim Lernen zuhause kein Nachteil entsteht. Das, was in der Schule im Unterricht geleistet wird, entspricht dem, was jeweils im Distanzunterricht geleistet werden kann.
Die Bundesregierung hat zudem die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen (Schulschließungen, Aussetzen der Präsenzpflicht) zehn zusätzliche Kinderkrankentage als „bezahlten Urlaub“ in Anspruch zu nehmen. Ob diese Möglichkeit für Sie besteht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des ausgesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Ab der Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)
Bis zum 14. Februar 2021 erhalten diese Schülerinnen und Schüler weiterhin Distanzunterricht, für den die Teilnahmepflicht gilt. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.

Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Um dies gewährleisten zu können, können Schulen auch mit den Abschlussklassen phasenweise in den Distanzunterricht wechseln.
Wir garantieren die Qualität der Abschlüsse und faire Prüfungen. Im Landesabitur erhalten die Schulen in diesem Jahr in jedem Prüfungsfach einen zusätzlichen Aufgabenvorschlag, damit die Lehrkraft vor Ort nach dem Kenntnisstand der Prüflinge eine entsprechende Vorauswahl treffen kann. Zudem finden die schriftlichen Prüfungen erst nach den Osterferien statt. In den Haupt- und Realschulen sind die Abschlussprüfungen um drei Wochen nach hinten verlegt worden. Die Schülerinnen und Schüler in den Abschluss-klassen aller Bildungsgänge (bis Jahrgang 13) erhalten außerdem die Möglichkeit, in den Osterferien an speziellen Lerncamps teilzunehmen.

Sonderpädagogische Förderung
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse in den Jahren 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die im Januar und Februar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (zum Beispiel Klausuren der gymnasialen Oberstufe, die in die Abiturnote einfließen) in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln geschrieben werden können. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.
Zeugnisausgabe
Eine Zeugnisausgabe ist aufgrund der besonderen Bedingungen während der Pandemie ausnahmsweise auch im Februar möglich. In den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
Ein postalischer Versand von Zeugnissen ist ausnahmsweise in Abstimmung mit den Elternvertretungen beziehungsweise in Einzelfällen mit den Eltern oder der volljährigen Schülerin/ dem volljährigen Schüler möglich. Dies gilt zum Beispiel für Fälle von Erkrankungen, Zugehörigkeit zu medizinischen Risikogruppen oder dringendem Bedarf der Vorlage der Zeugnisse. Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.
Ausblick
Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist ab dem 15. Februar geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht zu beschulen. Das bedeutet: Ihr Kind wechselt zwischen dem Unterricht in der Schule und zuhause. Dafür werden die Klassen beziehungsweise Lerngruppen geteilt, damit der notwendige Abstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten werden kann.
Wir streben weiterhin an:
– die Jahrgangsstufen 1 bis 6 möglichst früh im März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb zu unterrichten.
– Die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 sollen ebenfalls noch im März den Wechselunterricht in Präsenz aufnehmen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, unser oberstes Ziel bleibt auch weiterhin, dass Ihre Kinder so bald wie möglich wieder wie gewohnt in die Schule gehen können. Wann dies sein wird, bestimmen jedoch leider die Infektionszahlen. Damit diese Zahlen auch weiterhin zurückgehen, müssen in den nächsten Wochen Kontakte auch in der Schule vermieden werden.
Im Namen der Hessischen Landesregierung danke ich Ihnen für Ihre Ausdauer und wün-sche Ihnen viel Kraft und Gesundheit für die kommenden Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Verlängerung der Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie bereits der Presse und den Nachrichten entnehmen konnten, werden die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verlängert. Dies bedeutet für die Grundschule, dass die Aussetzung des Präsenzunterrichts auch bis zum 14. Februar 2021 verlängert wird.

Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen sollen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden.

In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen (8.30 Uhr) mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten – denn eines möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte.