Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Ab Freitag, 25. Juni 2021 treten neue Regelungen der Corona-Schutzverordnung in Kraft:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin.

Im Freien, beim Sportunterricht und auf dem Sitzplatz im Klassenraum kann jedoch die Maske abgenommen werden. Sie muss lediglich auf den Durchgangsflächen (Flurbereich, Toilette) getragen werden.

Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.

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